Allgemeine Informationen zur Verordnung
• Für die ergotherapeutische Behandlung ist eine vom Arzt ausgestellte gültige Heilmittelverordnung (Rezept) nötig.
• Ergotherapie wird sowohl von Hausärzten / Allgemeinmedizinern als auch von anderen Fachärzten verordnet.
• Ergotherapie wird dann verordnet, wenn es krankheitsbedingt zu Einschränkungen in den Bereichen Selbstversorgung (Aktivitäten des täglichen Lebens), Produktivität (Beschäftigung, Kindergarten, Schule, Beruf) und/oder Freizeit kommt.
• Die Rezepte bei Privatversicherten sind unbeschränkt gültig.
• Bei Selbstzahlern benötige ich entweder Privatrezept oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
• Regelmäßige Berichte über den Behandlungsverlauf sind für mich selbstverständlich.