INFORMATIONEN FÜR ÄRZTE

Allgemeine Informationen zur Verordnung

• Für die ergotherapeutische Behandlung ist eine vom Arzt ausgestellte gültige Heilmittelverordnung (Rezept) nötig.
• Ergotherapie wird sowohl von Hausärzten / Allgemeinmedizinern als auch von anderen Fachärzten verordnet.
• Ergotherapie wird dann verordnet, wenn es krankheitsbedingt zu Einschränkungen in den Bereichen Selbstversorgung (Aktivitäten des täglichen Lebens), Produktivität (Beschäftigung, Kindergarten, Schule, Beruf) und/oder Freizeit kommt.
• Die Rezepte bei Privatversicherten sind unbeschränkt gültig.
• Bei Selbstzahlern benötige ich entweder Privatrezept oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
• Regelmäßige Berichte über den Behandlungsverlauf sind für mich selbstverständlich.

Behandlungsschwerpunkte
Meine Behandlungsschwerpunkte sind neurologische, orthopädische und geriatrische Rehabilitation sowie Handtherapie. In diesen Fachbereichen kann ich Ihren Patienten aufgrund meiner Weiterbildungen und meiner langjährigen Berufserfahrung ein hohes Maß an Behandlungsqualität anbieten. Andere Bereiche der Ergotherapie wie Pädiatrie, Psychiatrie und Arbeitstherapie sind nicht mein Fachbereich.

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